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Die Freien Berufe im Profil

In Deutschland sind die sogenannten Freien Berufe dadurch gekennzeichnet, dass sie aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen erbringen, und zwar gleichzeitig im Interesse ihrer Auftraggeber (Patienten, Mandanten, Klienten, Bauherren …) wie auch im Interesse der Allgemeinheit.

Dementsprechend definiert § 1 Abs. 2 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Dies gilt übrigens auch für solche Berufsangehörige, die ihren Beruf im Angestelltenverhältnis (z.B. als Arzt/Ärztin in einem Krankenhaus) ausüben – auch wenn das typische Bild des „Freiberuflers“ natürlich von den Selbstständigen geprägt ist.

Leitbild der Freien Berufe im Saarland

Grundlage

Die Freien Berufe sind wichtige Garanten dafür, dass Deutschland ein offenes Land mit einer Ausstrahlung von Freiheit und Möglichkeiten ist und bleibt. Freiberufler zeichnen sich durch besondere berufliche Qualifikation, Urteilskraft und persönliche, eigenverantwortliche sowie geistig-ideelle Leistungen aus.
Freiberufler bringen ihre besondere Expertise nicht nur im Interesse ihrer Auftraggeber sondern auch im Interesse der Allgemeinheit ein.
Die gut 12.700 Freiberufler tragen mit einem Jahresumsatz von etwa 3,8 Mrd. Euro einen erheblichen Anteil zur Wirtschaftsleistung im Saarland bei. Dabei geht der Beitrag der Freien Berufe weit über die direkten Umsätze hinaus. Ohne die Dienstleistungen, die Freiberufler
tagein tagaus erbringen, könnten die saarländischen Unternehmen nicht wirtschaftlich erfolgreich arbeiten.
In den Praxen, Büros und Kanzleien der Freiberufler finden circa 10% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen interessanten und gesellschaftlich relevanten Arbeitsplatz.
Die Freien Berufe sind damit eine unverzichtbare Säule für Rechtsstaat,
Gesundheitsversorgung, Baukultur, Klimaschutz, Wirtschaft, Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt im Saarland.

Leitsatz 1

Unabhängigkeit, Urteilskraft und Verantwortung machen den Freien Beruf aus. Freie Berufe sind fachlich und wirtschaftlich vom Interesse Dritter unabhängige Dienstleister.
Sie tragen die volle Verantwortung für ihr Handeln. Grundlage der Berufsausübung ist ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihren Auftraggebern. Verschwiegenheit, Loyalität und Integrität sind unverzichtbar.

Leitsatz 2

Freie Berufe sind Garanten für höchste Qualität.
Hohe fachliche Qualifikation, kontinuierliche Fortbildung und reglementierte Berufsausübung sichern die Qualität freiberuflicher Entscheidungsfindung. Eine angemessene Honorierung aufgrund gesetzlicher Vorgaben bewahrt die Unabhängigkeit und Qualität freiberuflicher Leistungen.

Leitsatz 3

Die Freiberufliche Selbstverwaltung ist Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.
Die Selbstverwaltung der Kammern der Freien Berufe ist Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Sie aktiviert und stärkt gesellschaftliches Engagement, sorgt für Staatsferne der freiberuflichen Dienstleistungen und gewährleistet die Einhaltung und Weiterentwicklung von berufsethischen Vorgaben. Als verlässlicher Ansprechpartner für Politik und Öffentlichkeit leisten die Kammern insbesondere durch die berufsrechtliche Aufsicht über ihre Mitglieder sowie durch die
Vorgabe verbindlicher Standards für Fort- und Weiterbildung als Körperschaften des öffentlichen Rechts einen effektiven Beitrag zum Verbraucherschutz.

Leitsatz 4

Gestaltungswille, Innovationskraft und Gemeinwohlorientierung gehören zum
Selbstverständnis der Freien Berufe.
Die Freien Berufe verbinden wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit einer besonderen Gemeinwohlverpflichtung. Sie gewährleisten etwa eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung, Rechtsberatung, Steuerberatung, Baukultur, schaffen sichere, nachhaltige und baukulturell wertvolle bauliche und technische Infrastruktur und unterstützen in komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen.
Damit sind sie zentrale Akteure für Daseinsvorsorge, Innovationskraft, Rechts- und Steuergerechtigkeit, Sicherheit, Klimaschutz und digitale Transformation – auch und gerade im Saarland.

Perspektive

Der Landesverband der Freien Berufe im Saarland bündelt und vertritt die gemeinsamen Interessen der Freien Berufe im Land. Er fördert den interprofessionellen Austausch, stärkt die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsorganisationen und pflegt den Dialog mit Politik, Verwaltung, Institutionen und der Öffentlichkeit. Ziel ist es, das besondere Profil der Freien Berufe sichtbar zu machen, ihre Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern und ihren Beitrag für Gesellschaft und Wirtschaft im Saarland weiterzuentwickeln und zu stärken.
Der Landesverband der Freien Berufe im Saarland begrüßt ein klares Bekenntnis der Landesregierung zu den vorstehenden Leitsätzen und zur Selbstverwaltung. Er betont, dass die freiberuflichen Werte wie Qualität, Unabhängigkeit und Sicherung des Gemeinwohls gestärkt werden müssen.
Die Landesregierung eröffnet den Mitgliedern des Verbandes Freier Berufe im Saarland den Rahmen, um berufliche Standards sicherstellen und damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten zu können.
Die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Kammern ist ein Mittel, um Verwaltung subsidiär und staatsentlastend zu organisieren.
Entbürokratisierung schafft eine wichtige Voraussetzung für die effektive Arbeit von Freiberuflerinnen und Freiberuflern. Die Kammern leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

Gemeinwohlbindung

Freie Berufe stehen bei ihrer Leistungserbringung immer auch im Dienst wichtiger Gemeingüter wie z. B. der Gesundheit, des Rechtsstaates, der Steuerrechtspflege, der Bauwerkssicherheit, der Kultur, der Sprache oder auch der Kunst. Damit erfüllen Freiberufler einen bedeutenden gesellschaftlichen Auftrag und schaffen einen Wert für die Gesamtgesellschaft.

Berufsrechte

Wegen ihrer Allgemeinwohlbindung unterliegen die Freien Berufe in Deutschland in aller Regel besonderen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und/oder des von ihrer jeweiligen Berufsorganisation autonom gesetzten Rechts, welche die Professionalität und die Qualität der freiberuflichen Leistungen gewährleisten und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis sichern.

Unsere Berufsgesetze, wie wir sie in Deutschland heute vorfinden, sind weitestgehend verfassungsgerichtlich überprüft und entsprechen den Anforderungen des Grundgesetzes an die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit zur Erreichung ihrer Gemeinwohlziele. Das gilt für die Beschränkungen der Befugnis zur Leistungserbringung auf die jeweiligen Berufsträger, für die Voraussetzungen des Berufszuganges wie auch für die Regeln der Berufsausübung selbst.

Für die sogenannten verkammerten Freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) ist die Aufsicht und Sanktionierung der Einhaltung der Berufsgesetze und –satzungen den jeweiligen Berufskammern als öffentlich-rechtliche Aufgabe gesetzlich zugewiesen. Die Angehörigen dieser Berufe sind aufgrund gesetzlicher Anordnung Pflichtmitglieder in ihren zuständigen Berufskammern und können sich nicht etwa durch Austritt der Kammeraufsicht entziehen.

Den Berufsregeln der daneben bestehenden Berufsverbände der Freien Berufe unterwerfen sich die Berufsangehörigen durch ihre freiwillige Verbandsmitgliedschaft.

Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte

In vielen Freien Berufen, insbesondere in den Heilberufen (z.B. Ärzte und Zahnärzte) und in den rechtsberatenden Berufen (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater), können die Freiberufler ihre Leistungen und ihre Gemeinwohlfunktion nur erfüllen, wenn sie von ihren Auftraggebern (Patienten, Mandanten …) vollständige Informationen erhalten über höchst vertrauliche Sachverhalte, beispielsweise über Erkrankungen, wirtschaftliche Verhältnisse oder strafbare Handlungen.

Für solche Freien Berufe respektiert und schützt der Staat in besonderer Weise die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit des Verhältnisses zwischen Freiberufler und Auftraggeber (Patient, Mandant …). Und zwar in erster Linie durch berufsgesetzliche Verschwiegenheitspflichten, prozessrechtliche Zeugnisverweigerungsrechte und korrespondierende Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote.

Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zu ihren Auftraggebern hat für die Freien Berufe oberste Priorität!

Gebühren-/Honorar-/Vergütungsordnungen

Wegen der Bedeutung bestimmter Leistungen der Freien Berufe für Allgemeininteressen wie z. B. die Gesundheit, die Funktion des Rechtsstaates, die Steuerrechtspflege oder die Bauwerkssicherheit gibt der Staat für die Vergütung dieser Leistungen Regeln vor, insbesondere in den sogenannten Gebühren- bzw. Honorar- oder Vergütungsordnungen der Ärzte, der Zahnärzte, der Architekten und Ingenieure, der Notare, der Rechtsanwälte und der Steuerberater.

Wesentliches Ziel der staatlichen Gebühren- und Honorarordnungen ist es, Preistransparenz und -vergleichbarkeit zu gewährleisten: Der Preis der geistig-ideellen und oft sehr komplexen Dienstleistungen, welche Freiberufler erbringen, ist für die in aller Regel in der Sache unkundigen und unerfahrenen Verbraucher, aber auch für fachfremde Unternehmer kaum nachvollziehbar, weil sie den Inhalt der Dienstleistung und ihren Wert regelmäßig kaum einzuschätzen wissen. Zum Ausgleich dieses Informations- bzw. Wissensungleichgewichts haben sich die staatlichen Vergütungsordnungen in Deutschland bewährt.

Die staatlichen Gebühren- bzw. Honorarordnungen sollen zum anderen auch die wirtschaftliche Grundlage ermöglichen, welche erforderlich ist, damit die Freiberufler bei der Leistungserbringung ihre Unabhängigkeit gegenüber Auftraggebern wie auch gegenüber Dritten wahren und ihrer Gemeinwohlbindung gerecht werden können.

Schließlich bieten unsere Honorarordnungen und ihre Wertungsmaßstäbe auch den Gerichten in Fällen von Honorarstreitigkeiten die erforderliche Orientierung.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat in einem Faktenblatt „Zehn gute Gründe für die Gebühren- und Honorarordnungen in Freien Berufen“ zusammengestellt.