Wegen ihrer Allgemeinwohlbindung unterliegen die Freien Berufe in Deutschland in aller Regel besonderen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und/oder des von ihrer jeweiligen Berufsorganisation autonom gesetzten Rechts, welche die Professionalität und die Qualität der freiberuflichen Leistungen gewährleisten und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis sichern.
Für die sogenannten verkammerten Freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) ist die Aufsicht und Sanktionierung der Einhaltung der Berufsgesetze und –satzungen den jeweiligen Berufskammern als öffentlich-rechtliche Aufgabe gesetzlich zugewiesen. Die Angehörigen dieser Berufe sind aufgrund gesetzlicher Anordnung Pflichtmitglieder in ihren zuständigen Berufskammern und können nicht etwa durch Austritt ihre Kammermitgliedschaft beenden.
Den - oftmals besonders strengen - Regeln der daneben bestehenden Berufsverbände der Freien Berufe unterwerfen sich die Berufsangehörigen durch ihre freiwillige Verbandsmitgliedschaft.
Unter dem Dach des Verbandes der Freien Berufe des Saarlandes e.V. sind folgende Kammern und Verbände vereinigt: